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E-Auto Förderung 2026


Die Bundesregierung unterstützt den Wechsel zur Elektromobilität weiterhin durch attraktive steuerliche Vorteile und führt ab Januar 2026 zusätzlich eine neue Kaufprämie ein. Für ein neu erworbenes E-Auto können Sie eine Basisförderung von bis zu 6.000 Euro erhalten. Informieren Sie sich, wer berechtigt ist, die E-Auto-Förderung zu beantragen und mit welchen finanziellen Zuschüssen Sie individuell rechnen können.

Die neue Fördermaßnahme soll im Frühjahr starten und gilt rückwirkend für alle E-Autos, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Privatpersonen können voraussichtlich ab Mai 2026 einen Antrag stellen. Dafür wird das Bundesumweltministerium bis dahin ein Online-Portal bereitstellen.
 

Ihre mögliche Förderung berechnen

 

Welche E-Autos werden gefördert?


Für eine Förderung kommen ausschließlich in Deutschland erstmals zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder Plug-in-Hybrid infrage. Zur Klasse M1 zählen Pkw und die meisten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing eines Elektroautos.
Gebrauchte Elektrofahrzeuge sind derzeit ausgeschlossen. Das Bundesumweltministerium will frühestens ab 2027 prüfen, ob auch dafür eine Förderung möglich sein wird.
 

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Fahrbahnmarkierung mit einem weißen Richtungspfeil und einem gelben Streifen, auf dem „E-Auto Förderung“ steht.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?


Die E-Auto-Prämie steht ausschließlich Privatpersonen zur Verfügung. Sie soll all jene unterstützen, die ein Elektrofahrzeug wirklich für den eigenen Alltag nutzen möchten – und schließt somit den gewerblichen Einsatz oder den Weiterverkauf aus. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass du ein neues E-Auto kaufst oder least und dein Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Jahreseinkommen deines Haushalts und nicht das Bruttoeinkommen.

 

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

Icon Rechner Berechnen Sie hier einfach Ihre mögliche Förderung 

 

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

Nahaufnahme eines Autos, das gerade an einer Ladestation aufgeladen wird. Im Hintergrund sieht man eine Person in Jeansjacke, die ein Kind trägt und auf ein Smartphone schaut.

Steigen Sie jetzt auf Elektromobilität um und sichern Sie sich attraktive Förderungen!


“Profitieren Sie von bis zu 6.000 € Zuschuss für Ihr neues Elektroauto. Gestalten Sie aktiv eine nachhaltige Zukunft – informieren Sie sich und beantragen Sie Ihre Förderung noch heute!”
 

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