Hier finden Sie unsere AGB sowie häufig gestellte Fragen
AGB Autokauf
I. Gültigkeit / Vertragsabschluss
Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an seine verbindliche Bestellung 10 Werktage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist. Das Recht des Zwischenverkaufs der angebotenen Ware behält sich der Verkäufer vor. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
II. Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens einen Tag vor der Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein.
III. Schadenersatz / Haftung
Der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) des Käufers aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters ist ausgeschlossen. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt für die Verletzung von sog. Kardinalpflichten. Der vorgenannte Ausschluss gilt auch für Mangelfolgeschäden. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
IV. Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung wird auf ein Jahr beschränkt, diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.
V. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Lieferung / Lieferverzug
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden, sind aber schriftlich festzuhalten. Der Verkäufer ist von der Lieferung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehen eine Preiserhöhung vom Hersteller vorgenommen wird und/oder wenn durch Gesetzesänderung ein Import wesentlich erschwert wird. Ein Schadensersatz in diesem Fall wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftliche auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, neben der Lieferung für jede vollendete Woche Verzug eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1 % des Lieferwertes zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, dem Käufer nachzuweisen, dass als Folge des Verzugs gar kein Schaden bzw. ein wesentlich niedriger Schaden eingetreten ist. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 25% des eingetretenen Schadens begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. War ein verbindlicher Liefertermin vereinbart oder wurde eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und bei Verkäufer oder dessen Lieferanten unverschuldeten Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
VII. Nebenreden
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
VIII. Fahrzeugangaben
Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant bzw. basierend unter anderem auf Informationen von Vorbesitzer oder Lieferant geben ausschließlich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers, bzw. Vermittlers und stellen keine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Der Verkäufer bzw. Vermittler weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkäufers oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung und Unfallvorschäden keine vollständige verlässliche Auskunft über die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeuges bieten. Eher ist bei steigendem Alter, wie auch höherer Zahl der Vorbesitzer oder Art der Nutzung davon auszugehen, dass Angaben z.B. zur Laufleistung und zu Unfallvorschäden von der tatsächlichen Beschaffenheit abweichen. Das sich hieraus ergebende Risiko hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache wird vom Käufer übernommen.
IX. Abnahme
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes und/oder der Zahlung des Kaufpreises länger als 8 Tage ab Mitteilung der Bereitstellung, bzw. nach Übernahme des Fahrzeuges im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
X. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
XI. Schiedsstelle
Ist der Verkäufer, bzw. Vermittler Mitglied beim Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. Bonn, kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz / Reuterstr. 241, Telefon: 0228 / 85 40 921, Telefax: 0228 / 85 40 928, schiedsstelle(at)bvfk.de, www.automobilverband.de
XII. Salvatorische Klausel
Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist im vermuteten Interesse der Beteiligten in eine wirksame Regelung umzudeuten.
§ 37 Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Der Unternehmer gibt zugleich an, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist oder verpflichtet ist. Ist der Unternehmer zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren einer oder mehrerer Verbraucherschlichtungsstellen bereit oder verpflichtet, so hat er diese Stelle oder diese Stellen anzugeben.
AGB Reparatur
I. Auftragserteilung
1. Im Werkstattauftrag oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des von ihm unterzeichnetenWerkstattauftrags.
3. Der Auftrag ermächtigt die AutoPark GmbH, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
II. Preisangaben im Werkstattauftrag; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt die AutoPark GmbH im Werkstattauftrag auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Werkstattauftrag können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei der AutoPark GmbH ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge ggf. über Online geführte Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die AutoPark GmbH ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, in Höhe von 5% der Kostenvoranschlagssumme, jedoch mindestens 25,- € inkl. Mehrwehrtsteuer. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden, die Freigabe zur Gesamtpreisüberschreitung kann auch telefonisch geschehen.
3. Wenn im Werkstattauftrag Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Die AutoPark GmbH ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat die AutoPark GmbH unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält die AutoPark GmbH bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 48 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat die AutoPark GmbH nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostengünstig zur Verfügung zu stellen.
3. Wenn die AutoPark GmbH den Fertigstellungstermin infolge von Lieferverzug, höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Die Auto Park GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt bei der AutoPark GmbH, Mailling 3, 83104 Tuntenhausen - Mailling, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann die AutoPark GmbH pro Tag 12,- € inkl. Mehrwertsteuer Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der AutoPark GmbH auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens der AutoPark GmbH, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
VI. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar oder per EC-Kartenzahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche der AutoPark GmbH kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Die AutoPark GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
VII. Erweitertes Pfandrecht
Die AutoPark GmbH steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Annahme des Auftrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen berufliche Tätigkeit handelt, bleibt das Pfandrecht auch bestehen für Forderungen der AutoPark GmbH gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Auftrag zustehende Forderungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die AutoPark GmbH zum Verzicht des Pfandrechts verpflichtet, wenn der Auftraggeber sämtliche mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
VIII. Sachmangel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
3. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber bei der AutoPark GmbH schriftlich geltend zu machen.
4. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum der AutoPark GmbH.
5. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt IX Haftung.
IX. Haftung
1. Hat die AutoPark GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die AutoPark GmbH beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag der AutoPark GmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für denbetreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die AutoPark GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen- nach Ablieferung des Auftraggegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des AutoPark GmbH, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden der AutoPark GmbH bleibt eine etwaige Haftung der AutoPark GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der AutoPark GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die AutoPark GmbH das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
XI. Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)
1. Die AutoPark GmbH ist Mitglied der Kfz-Innung München Oberbayern. Der Auftraggeber kann bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag die zuständige Schiedsstelle der Kfz-Innung München Oberbayern anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
7. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist: Kfz-Innung München-Oberbayern, Gärtnerstr. 90, 80992 München Telefon: 089 / 143 62-0, Telefax: 089/ 143 62-139, email: info@kfz-innung.by
XII. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderrungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der AutoPark GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 37 Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Der Unternehmer gibt zugleich an, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist oder verpflichtet ist. Ist der Unternehmer zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren einer oder mehrerer Verbraucherschlichtungsstellen bereit oder verpflichtet, so hat er diese Stelle oder diese Stellen anzugeben.
Fragen und Antworten
Wunschfahrzeugbeschaffung
Was heißt Wunschfahrzeugbeschaffungsservice genau?
Sie nennen uns ihren KFZ-Wunsch, Typ, Ausstattung, Preisgefüge usw. und wir bieten Ihnen unverbindlich das passende KFZ an. Sollte z.B. Ihre gewünschte Farbe oder Ausstattung augenblicklich nicht, oder nicht im passenden Preisgefüge lieferbar sein, sagen wir das auch und bieten ihnen auf Wunsch eine Alternative an. Das ganze natürlich zum interessanten Preis und in 1A Qualität.
Wie stellen Sie sicher, dass das bestellte Auto auch in dem versprochenen Zustand geliefert wird?
Schließlich haben Sie es ja auch nicht gesehen!
Zum ersten gibt es klare Vorgaben für unsere Einkäufer bezüglich der Fahrzeughistorie, so dass nur Fahrzeuge welche unfallfrei und in einem tadellosen Zustand sind, eingekauft werden dürfen. Zum zweiten arbeiten wir nur mit ausgewählten Lieferanten (häufig den Herstellern selbst) oder großen Leasinggesellschaften zusammen. Diese Lieferanten sind darauf spezialisiert, ihre Rückläufer technisch und optisch durch Gutachter abnehmen zu lassen, damit wir auf Basis dieses Abnahmegutachtens Ihnen und uns selbst absolute Qualitätssicherheit bieten können. Wir wissen also bereits vorher wenn das von uns angebotene Fahrzeug einen kleinen Kratzer oder eine Delle hätte.
Was ist, wenn das Wunschfahrzeug doch nicht in dem vereinbarten Zustand geliefert wird?
Sollte sich ein Fahrzeug, was fast ausgeschlossen werden kann, einmal nicht in dem vertraglich zugesicherten Zustand befinden, besteht für Sie als Kunde keine Abnahmepflicht. Bei über 3000 Wunschbestellungen hat sich unsere Arbeitsweise bewährt.
Sehe ich mein bestelltes Fahrzeug vor der Zulassung?
Selbstverständlich informieren wir sie sofort, wenn Ihr Fahrzeug eingetroffen ist, damit sie es besichtigen können.
Wie lange dauert eine Wunschfahrzeuglieferung?
Wenn Sie sich entschieden haben, brauchen wir ca. 10 Arbeitstage Vorlauf- und Bearbeitungszeit, damit wir Ihr Wunschfahrzeug an Sie übergeben können.
Verkauf
Ist ein EU-Neuwagen qualitativ gleichwertig wie ein "deutsches"?
EU-Neuwagen werden in der gleichen Fabrik, mit gleichen Qualitätsstandards und Fertigungsmethoden hergestellt. Sie haben fast immer die gleiche Hersteller-Garantie wie ein "deutsches" und werden daher auch vom Hersteller mit gleicher Sorgfalt und Genauigkeit produziert.
Kann ich Ihre Fahrzeuge auch am Wochenende besichtigen?
Samstags haben wir für Sie von 09:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist unser Ausstellungsgelände 24 Stunden frei zugänglich, damit Sie die Fahrzeuge jederzeit besichtigen können.
Kann ich das Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren?
Gerne machen wir mit Ihnen eine Uhrzeit aus, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen und dann können Sie mit dem Fahrzeug Probe fahren. Bitte bringen Sie dazu Ihren Führerschein mit. Sollte es sich um ein Wunschfahrzeug handeln, welches erst bestellt wird, dann verwenden wir ein Vergleichsfahrzeug, damit Sie in Ihrer Kaufentscheidung sicher sind.
Wie kann ich das gekaufte Fahrzeug zu mir überführen?
Wir besorgen Ihnen bei unserer Zulassungsstelle sog enannte Kurzeitkennzeichen, mit denen Sie Ihr gekauftes Fahrzeug dann überführen können. Diese Kurzeitkennzeichen haben eine Gültigkeit von 3 oder 5 Tagen und verfallen dann automatisch.
Werkstatt
1. Welche Auto-Marken werden in der Werkstatt repariert?
Als Werkstatt, die sich auf den Mehrmarkenservice spezialisiert hat, bieten wir für Ihr Fahrzeug den schnellen, persönlichen und zuverlässigen Kfz-Service. Wir haben die Möglichkeit Fahrzeuge sämtlicher Hersteller zu reparieren. Für die Reparatur von kleinen oder größeren Schäden, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und über 30 jähriger Erfahrung zur Seite.
2. Ist die Abnahme der Haupt – und Abgasuntersuchung möglich?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Hauptuntersuchung von einem amtlich anerkannten Prüfingenieur durchführen zu lassen. Selbstverständlich wird die damit verbundene Abgasuntersuchung auch in unserem Hause durchgeführt.
3. Werden Unfallschäden repariert und deren Abwicklung vom AutoPark übernommen?
Ein Unfall ist schnell passiert doch die Abwicklung mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung ist oftmals langwierig. Wir bieten unseren Kunden daher einen besonderen Service. Wir reparieren nicht nur Ihren Unfallwagen, sondern kümmern uns auch um die Abwicklung mit der Versicherung und arbeiten im Bedarfsfall mit einem Gutachter und einem Rechtsanwalt zusammen.
4. Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
In unserem Hause akzeptieren wir Barzahlung oder die Zahlung mit der EC-Karte.
5. Kann ich die Inspektion auch in der Zeit der Herstellergarantie beim AutoPark in Mailling durchführen lassen?
Bei uns wird Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben gewartet. Dabei halten wir uns an die Vorgaben des jeweiligen Herstellers, so dass die Garantien erhalten bleiben. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Inspektionen auch in der Garantiezeit im AutoPark durchführen lassen können und ihre Herstellergarantie erhalten bleibt. Das hat übrigens die EU-Kommission Ende Mai 2010 in der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO)
für den europäischen Kfz-Sektor nochmals bekräftigt.
6. Welche Ersatzteile werden in die Fahrzeuge verbaut?
Wir verbauen ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüster Qualität oder original Ersatzteile.
7. Wann bekomme ich einen Werkstattersatzwagen?
Wenn ihr Fahrzeug bei uns zur Reparatur ist, erhalten Sie auf Wunsch zu günstigen Konditionen einen Werkstattersatzwagen. Hierfür halten wir eine Flotte von 8 Fahrzeugen für Sie bereit. Wir bitten Sie dies bei der Werkstattterminvereinbarung, gleich zu vereinbaren.
8. Was mache ich wenn mein Fahrzeug abgeschleppt werden muss?
Rufen Sie bei unserer Abschlepphotline an: 08065/9068 – 39. Von dort werden Sie außerhalb der Geschäftszeiten zu unserem Abschleppdienst weitergeleitet. Während der Geschäftszeiten schleppen wir Sie selbst ab oder besprechen das weitere Vorgehen.
Gewährleistung / Garantie
Gewährleistung und Garantie, ist das dasselbe?
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Jedes von einer Privatperson gekaufte Fahrzeug ist per Gesetz mit einer Gewährleistung versehen. Sie dient dem Käufer zur Absicherung auf die komplette Funktionalität, für den Zeitpunkt der Übernahme seines erworbenen Autos. Sollten Ausschlüsse bei der Gewährleistung für nicht funktionierende Teile vereinbart worden sein (z.B. ein Auto wird mit einer defekten Alarmanlage verkauft), so müssen diese zu ihrer Gültigkeit schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Sollte während des Gewährleistungszeitraumes ein Schaden auftreten, ist fachlich zu beurteilen ob es sich um gebrauchsbedingten Verschleiß, also eine Abnutzung oder um einen Mangel handelt. Wenn es sich um einen Mangel handelt hat der Verkäufer die Kosten einer Reparatur zu tragen. Die Beweislast hierfür trägt während der ersten 6 Monate der Verkäufer, während der zweiten 6 Monate der Käufer.
Wer als Kunde hingegen für einen längeren Zeitraum und umfangreicher abgesichert sein will, sollte eine Technik-Garantie abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 195,- € und bis zu 36 Monaten Laufzeit unter Berücksichtigung konkret benannter Teile im Schadensfall. Eine Garantie schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten.