 |  |  |  Gewährleistung und Garantie, ist das dasselbe?
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Jedes von einer Privatperson gekaufte Fahrzeug ist per Gesetz mit einer Gewährleistung versehen. Sie dient dem Käufer zur Absicherung auf die komplette Funktionalität, für den Zeitpunkt der Übernahme seines erworbenen Autos. Sollten Ausschlüsse bei der Gewährleistung für nicht funktionierende Teile vereinbart worden sein (z.B. ein Auto wird mit einer defekten Alarmanlage verkauft), so müssen diese zu ihrer Gültigkeit schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Sollte während des Gewährleistungszeitraumes ein Schaden auftreten, ist fachlich zu beurteilen ob es sich um gebrauchsbedingten Verschleiß, also eine Abnutzung oder um einen Mangel handelt. Wenn es sich um einen Mangel handelt hat der Verkäufer die Kosten einer Reparatur zu tragen. Die Beweislast hierfür trägt während der ersten 6 Monate der Verkäufer, während der zweiten 6 Monate der Käufer.
Wer als Kunde hingegen für einen längeren Zeitraum und umfangreicher abgesichert sein will, sollte eine Technik-Garantie abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 195,- € und bis zu 36 Monaten Laufzeit unter Berücksichtigung konkret benannter Teile im Schadensfall. Eine Garantie schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten.

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