Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Arbeiten in der AutoPark GmbH
- Auftragserteilung
- Im Werkstattauftrag oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
- Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des von ihm unterzeichnetenWerkstattauftrags.
- Der Auftrag ermächtigt die AutoPark GmbH, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
- Preisangaben im Werkstattauftrag; Kostenvoranschlag
- Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt die AutoPark GmbH im Werkstattauftrag auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Werkstattauftrag können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei der AutoPark GmbH ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge ggf. über Online geführte Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
- Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die AutoPark GmbH ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, in Höhe von 5% der Kostenvoranschlagssumme, jedoch mindestens 25,- € inkl. Mehrwehrtsteuer. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden, die Freigabe zur Gesamtpreisüberschreitung kann auch telefonisch geschehen.
- Wenn im Werkstattauftrag Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
- Fertigstellung
- Die AutoPark GmbH ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat die AutoPark GmbH unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
- Hält die AutoPark GmbH bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 48 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat die AutoPark GmbH nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostengünstig zur Verfügung zu stellen.
- Wenn die AutoPark GmbH den Fertigstellungstermin infolge von Lieferverzug, höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Die Auto Park GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Abnahme
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt bei der AutoPark GmbH, Mailling 3, 83104 Tuntenhausen - Mailling, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
- Bei Abnahmeverzug kann die AutoPark GmbH pro Tag 12,- € inkl. Mehrwertsteuer Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der AutoPark GmbH auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Berechnung des Auftrages
- In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
- Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
- Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
- Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
- Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens der AutoPark GmbH, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- Zahlung
- Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar oder per EC-Kartenzahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
- Gegen Ansprüche der AutoPark GmbH kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Die AutoPark GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
- Erweitertes Pfandrecht
Die AutoPark GmbH steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Annahme des Auftrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen berufliche Tätigkeit handelt, bleibt das Pfandrecht auch bestehen für Forderungen der AutoPark GmbH gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Auftrag zustehende Forderungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die AutoPark GmbH zum Verzicht des Pfandrechts verpflichtet, wenn der Auftraggeber sämtliche mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
- Sachmangel
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
- Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
- Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber bei der AutoPark GmbH schriftlich geltend zu machen.
- Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum der AutoPark GmbH.
- Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt IX Haftung.
- Haftung
- Hat die AutoPark GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die AutoPark GmbH beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag der AutoPark GmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für denbetreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die AutoPark GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftrags- erteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen- nach Ablieferung des Auftraggegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des AutoPark GmbH, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
- Unabhängig von einem Verschulden der AutoPark GmbH bleibt eine etwaige Haftung der AutoPark GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der AutoPark GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
- Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die AutoPark GmbH das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
- Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)
- Die AutoPark GmbH ist Mitglied der Kfz-Innung München Oberbayern. Der Auftraggeber kann bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag die zuständige Schiedsstelle der Kfz-Innung München Oberbayern anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
- Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
- Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
- Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
- Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
- Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
- Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist: Kfz-Innung München-Oberbayern, Gärtnerstr. 90, 80992 München Telefon: 089 / 143 62-0, Telefax: 089/ 143 62-139, email: info@kfz-innung.by
- Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderrungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der AutoPark GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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